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Kreishandwerkerschaft Northeim - Einbeck

Die Aufgaben und Leistungen der Kreishandwerkerschaft Northeim-Einbeck
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handwerk-northeim.deDas Handwerk im Landkreis Northeim mit seinen fast 800 Mitgliedsbetrieben und Betrieben des handwerksähnlichen Gewerbes stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Im Jahre 2002 beschäftigte das Handwerk im Bereich der Kreishandwerkerschaft Northeim-Einbeck im Schnitt insgesamt 5900 Mitarbeiter, 831 Auszubildende hatten eine Lehrstelle.
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Vorherrschend ist dabei die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Leistungen des täglichen und gehobenen Bedarfs. Zukunftschancen für das Handwerk liegen nicht zuletzt im Bereich der individuellen Kundenwünsche, bei der Deckung des speziellen Bedarfs und dort, wo es in erster Linie um die Befriedigung höchster Qualitätsansprüche geht. Hier besteht zunehmend die Möglichkeit, Herstellung, Lieferung und Dienstleistung zu bündeln und gewissermaßen als Paket anzubieten. Schon heute werden Produktions- und Lieferaufträge häufig unter dem Gesichtspunkt einer späteren Wartung und Pflege dieser Aggregate erteilt. Der Grund: bei Montage, Wartung und Dienstleistung sind spezialisierte, bewegliche Klein- und Mittelbetriebe in der Regel konkurrenzlos.
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Die Kundennähe wird es dem Handwerk auch künftig erleichtern, Marktlücken aufzuspüren und zu nutzen. Verstärkt kommen im Zuge einer fortschreitenden Arbeitsteilung Zulieferungen für die Industrie sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten hinzu.
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Das Handwerk im Landkreis Northeim ist heute nicht nur Kunde, sondern auch wichtiger Lieferant großer Unternehmen. Die Ausgliederung bestimmter Funktionen aus den Großbetrieben heraus in leistungsfähige kleine und mittlere Unternehmen wird allein schon aus wirtschaftlich-kalkulatorischen sowie aus technischen Gründen weiter zunehmen. Die Notwendigkeit der Existenz einer möglichst großen Zahl leistungsfähiger kleiner und mittlerer Unternehmen ist unbestritten. Sie sind ein wichtiges Stabilisierungselement unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und eine Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs.
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Die Handwerksbetriebe und handwerksähnlichen Gewerbe in den Städten und Gemeinden des Landkreises Northeim gewährleisten ausgewogene Unternehmensgrößen und Marktstrukturen, wirken unerwünschten Konzentrationsentwicklungen entgegen, sichern eine reibungslose Versorgung der Verbraucher mit einem vielfältigen Angebot an Leistungen und Gütern, stellen den größten Teil aller Arbeitsplätze bereit und leisten einen entscheidenden Beitrag für die Ausbildung.
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Die Aufgaben:
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Die Kreishandwerkerschaft Northeim-Einbeck ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 
Nach Gesetz und Satzung hat sie folgende Aufgaben zu erfüllen:
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  • Die Gesamtinteressen des örtlichen selbständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Interessen der ihr angeschlossenen Innungen wahrzunehmen.
  • Die ihr angeschlossenen Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
  • Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen.
  • Die Behörden bei den das selbständige Handwerk ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
  • Die Geschäfte der Handwerksinnungen - gleichfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts - auf deren Ersuchen zu führen.
  • Das örtliche Handwerk in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Öffentlichkeits- sowie die Pressearbeit wahrzunehmen.
  • Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen sowie Delegierungen wahr zu nehmen.
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Die Leistungen:
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Die Kreishandwerkerschaft Northeim-Einbeck ist der Zusammenschluss von 13 Innungen aus den Gemeinden des Landkreises Northeim, wobei sie für alle Innungen die Geschäfte zu führen hat. Neben den oben aufgeführten grundsätzlichen Aufgaben ist die oberste Zielsetzung der Arbeit der Kreishandwerkerschaft, die Interessen der Mitglieder zu vertreten.
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Neben der Mitwirkung im Bereich von Gemeinschaftseinrichtungen des Handwerks, bei Fortbildungsmaßnahmen, bei Tarifveranstaltungen, bei der Gestaltung des Innungslebens u.ä. liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei der individuellen Beratung der Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, soweit sie mit der Ausübung eines selbständigen Handwerkerbetriebes in ursächlichem Zusammenhang stehen:
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  • Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bis hin zur gerichtlichen Prozessvertretung, nebst Entwurf von entsprechenden Schriftsätzen an die Gerichte, Behörden, Renten- und Lebensversicherer, Krankenkassen, Gewerkschaften, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten.
  • Bearbeitung von Wettbewerbs- und Schwarzarbeitsfragen.
  • Hilfe bei Vertragsangelegenheiten aller Art wie Abschluss von Miet-, Pacht-, Erwerbs-, Gesellschafts-, Geschäftsübernahme-, Auseinandersetzungsverträgen und Erbschaftsanlagen.
  • Baurechts-, Kauf-, Werk- und Werklieferungsvertragsfragen, Betreuung bei der Klärung von sonstigen Rechtsproblemen des vielseitigen betrieblichen Alltags.
  • Jegliche Behördenhilfe für die Innungsmitglieder, Schlichtung von Auftragsstreitigkeiten.
  • Nachweisung von vereidigten Sachverständigen.
  • Förderung der Bildung von Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen.
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